Verhaltenstherapie

Beim verhaltenstherapeutischen Erstgespräch werden zunächst durch Erfragen der Vorgeschichte und Beobachtung des Tierverhaltens die Ursachen für das unerwünschte Verhalten ausfindig gemacht. Das Erstgespräch und die erste Trainingseinheit dauern meist 1 – 1 ½ Stunden und findet in der Regel bei Ihnen zuhause oder dort, wo das unerwünschte Verhalten auftritt, statt.

Auf Grundlage der Informationen und der Verhaltensbeobachtung wird eine Diagnose erstellt. Besteht der Verdacht auf eine medizinische Ursache des Verhaltensproblems, werde ich Sie für die nötige Diagnostik (z.B. Blutuntersuchung) an Ihren Haustierarzt überweisen.

Die Therapie des Verhaltensproblems besteht aus den drei Bereichen Managementmaßnahmen, verhaltenstherapeutisches Training und unterstützenden Behandlungen. Kein Hund gleicht dem anderen und so ist es sehr wichtig für mich, ihnen ein individuell auf Ihre Bedürfnisse abgestimmtes Verhaltenstraining anzubieten. Die ersten Therapieschritte werden Sie unter meiner Anleitung bereits beim ersten Treffen umsetzen können. Für den Erfolg des Verhaltenstrainings ist es äußerst wichtig, dass Sie anschließend, so regelmäßig wie möglich, das Verhaltenstraining zusammen mit Ihrem Hund weiterführen. Genau wie jedes andere Tiertraining, erfordert das viel Zeit und Geduld, die man jedoch investieren sollte, wenn man ein harmonischeres Zusammenleben erreichen möchte. Ich stehe Ihnen dabei selbstverständlich als Ansprechpartner und auch für nachfolgende Trainingseinheiten zur Verfügung.

Beispiele zu Managementmaßnahmen
Beispiele zu verhaltenstherapeutischem Training
Beispiele zu unterstützenden Maßnahmen und Medikamenten

Beispiele zu Managementmaßnahmen

  • Verstärker des unerwünschten Verhaltens identifizieren
  • Vermittlung von Kenntnissen über das Ausdrucks- und Lernverhalten
  • Verbesserung der Hund-Halterbeziehungen
  • Sicherheitsaspekte im Training (z.B. Maulkorbtraining)
  • Empfehlungen zur Reduktion von Stress im Alltag
  • Empfehlungen für die artgerechte Auslastung des Tieres

Beispiele zu verhaltenstherapeutischem Training

  • Die Motivation bestimmt das Handeln jedes Tieres. Eine Motivation für unerwünschtes Verhalten kann zum Beispiel Angst in bestimmten Situationen sein. In diesen Situationen kann die Gegenkonditionierung erfolgreich dazu beitragen, dass das Tier schrittweise seine Angst verliert und damit auch das unerwünschte Verhalten nicht mehr auftritt.
  • Das Training eines Alternativverhaltens, dass mit dem unerwünschten Verhalten unvereinbar ist. Das Alternativverhalten wird schrittweise aufgebaut, bis es in der Problemsituation erfolgreich eingesetzt werden kann und das unerwünschte Verhalten zukünftig verdrängt.
  • Verbesserung des Gehorsams und damit der Einwirkungsmöglichkeiten des Halters in kritischen Situationen.

Beispiele zu unterstützenden Maßnahmen und Medikamenten

  • Behandlung von grundlegenden medizinischen Erkrankungen durch Ihren Haustierarzt
  • Verhaltenstherapeutische Medikamente: Bei bestimmten Verhaltensproblemen (z.B. generalisierter Angststörung oder Zwangsverhalten) können Medikamente sinnvoll sein. Der Verschreibung eines Medikaments geht selbstverständlich eine ausführliche Beratung voraus und wird auch mit Ihrem Haustierarzt abgesprochen. Bestimmte Medikamente können die Verhaltenstherapie unterstützen, ersetzten aber ein notwendiges Verhaltenstraining nicht.
  • Des Weiteren können Nahrungsergänzungsmittel, ggf. Futterumstellung, Pheromone, Massagetechniken und weitere unterstützende Behandlungen für die Therapie hilfreich sein.

Die Therapiedauer ist abhängig von der Art des Verhaltensproblems, der Dauer seines Bestehens und von der erfolgreichen Umsetzung des Therapieplans. Viele Verhaltensprobleme verschlimmern sich unbehandelt im Laufe der Zeit. Zudem ist es häufig so, dass die Behandlung zeitintensiver wird, je länger das Problem bereits besteht. Das regelmäßige und konsequente Verhaltenstraining, dass Sie leisten, trägt maßgeblich zum Therapieerfolg bei. Ziel der Behandlung ist stets eine deutliche Reduzierung oder komplette Heilung des Verhaltensproblems.

Das Honorar für die tierärztliche Verhaltenstherapie richtet sich, wie gesetzlich vorgeschrieben, nach der Gebührenordnung für Tierärzte. Für weitere Informationen zum Honorar nehmen Sie bitte unverbindlich Kontakt zu mir auf.